Im Praktikum wird der in der Vorlesung behandelte Stoff vertieft, aber nicht wiederholt.
Der Besuch der Vorlesung ist Voraussetzung für eine sinnvolle Teilnahme am Praktikum.
Teilnahme am Praktikum ist Pflicht; Fehlen erfordert Entschuldigung
(Attest).
Über den in der Vorlesung und im Praktikum behandelten Stoff wird zum Ende des Semesters eine Klausur geschrieben: 16 Multiple-Choice Fragen (min. 8 davon müssen richtig beantwortet werden).
Nachklausur als Wiederholungs-Klausur nach nicht bestandener Hauptklausur:
Jeweils am letzten Mittwoch der Semesterferien - vor Beginn des neuen Semesters - im Hörsaal A (Biologikum), 14.15 Uhr.
Erscheinen Sie - ohne Vorlage eines Attests - nicht
zu einer Klausur, so gilt diese als nicht bestanden. Dreimaliges
Nicht-Bestehen (= 3 Hauptklausuren und die dazugehörigen Nachklausuren) muss der
Studentenkanzlei gemeldet werden und führt zur Exmatrikulation.